Pflegeberatung

 

Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und nicht die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, müssen in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Dies wird oft als "Beratungseinsatz" oder "Pflegepflichtbesuch" bezeichnet. Diese dürfen anerkannte Stellen oder Pflegedienste durchführen. Wir verfügen über eine Anerkennung zur Durchführung der Beratungen.

 

Gesetzlich festgelegte Intervalle der Beratung:

 

bei Pflegegrad 1 freiwillig halbjährlich

bei Pflegegrad 2 und 3 verpflichtend halbjährlich

bei Pflegegrad 4 und 5 verpflichtend vierteljährlich

 

Beratungstermine werden in der Regel als Hausbesuch durchgeführt. 

Die Terminvereinbarung findet auf Wunsch und im Einvernehmen mit Ihnen statt.

 

Unsere Berater*innen kennen sich mit der Situation und den Herausforderungen der häuslichen Pflege gut aus, haben Verständnis für Ihre Fragen und Anliegen und können Sie auch hinsichtlich Ihrer gesetzlichen Ansprüche informieren.

 

Die Beratungsbesuche sind für Sie kostenlos. 

Die Abrechnung erfolgt direkt mit den zuständigen Pflegekassen.

 

Zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns gerne.


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