Betreutes Wohnen (BeWo)

 

Lebens- und Wohnhilfen für Menschen mit geistigen Behinderungen

Wenn erwachsene Menschen mit geistigen Behinderungen einen Auszug aus dem Eltern- oder Wohnhaus anstreben, wird ihnen das oftmals gar nicht zugetraut. Doch mit Unterstützung sind sie durchaus in der Lage ihr eigenes Leben zu meistern. Wir stehen mit BeWo zur Seite.

Betreutes Wohnen (BeWo) setzt dazu bedarfsgerechte Hilfen um. Alle bereits existierenden Kontakte und Hilfen werden dabei im Prozess integriert.

Jeder BeWo Nutzer erhält einen persönlichen, pädagogischen Bezugsbetreuer, der ihn bei Aufgaben und Problemen im Alltag begleitet und unterstützt. Dies geschieht anhand von Fachleistungsstunden. Zudem können zusätzliche Assistenzleistungen durch geschultes Personal erbracht werden. Die inhaltliche und zeitliche Ausrichtung der Einsätze richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und Notwendigkeiten des BeWo Nutzers.

BeWo kann als Einzel, Paar- oder als WG-Wohnen stattfinden und bereits vor dem Auszug aus dem Elternhaus beginnen.

Ziel ist es, ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen bzw. zu erhalten. Wichtige Grundlage der pädagogischen Arbeit bildet dabei eine vertrauensvolle und konstante Beziehung zwischen BeWo Nutzer und Bezugsbetreuer.

Pädagogische Bausteine:

  • Anleitung zu hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
  • Hilfen bei Behörden- und Ämtergängen
  • Training im Geldumgang
  • Unterstützung bei Arztbesuchen
  • Begleitung und Beratung bei Einkäufen
  • Realisierung von Freizeitmöglichkeiten
  • Aufbau und Pflege von Kontakten
  • Mithilfe bei der Arbeitsplatzsicherung
  • Beistand in Krisen- und Problemsiutationen
  • Koordinierung des Hilfenetzes


BeWo stellt eine gesetzlich verankerte Leistung dar. In der Regel werden die Kosten vom überörtlichen Sozialhilfeträger, dem "Landschaftsverband Rheinland" (LVR) übernommen. Die Leistung muss beantragt werden.

Schritte zum BeWo:

  • Vorliegende Behinderung
  • Fachärztliches Gutachten
  • Unterstützungsbedarf
  • Antragsverfahren des Kostenträgers


BeWo ist ein wichtiger Bestandteil im Bereich der ambulanten Hilfen für Menschen mit geistigen Behinderungen. Es sichert die notwendige Unterstützung und fördert die Selbstbestimmung und Autonomie.

 


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